Barrierefreiheit im Web: Pflicht, Umsetzung und wer betroffen ist

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Barrierefreiheit im Internet ist ein immer wichtigeres Thema – nicht nur aus gesellschaftlicher, sondern auch aus rechtlicher Sicht. Viele Unternehmen wissen jedoch nicht genau, was Barrierefreiheit konkret bedeutet und ob sie selbst betroffen sind. Wir klären auf.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Internet?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind, auch für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, technische oder gestalterische Hürden abzubauen, damit alle Nutzer – auch jene mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen – Ihre Inhalte problemlos nutzen können.

Seit wann ist Barrierefreiheit Pflicht?

Die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten existiert bereits seit 2019 für öffentliche Stellen (wie Behörden, öffentliche Einrichtungen oder Organisationen mit überwiegender öffentlicher Finanzierung) in Deutschland und der EU. Seit Juni 2025 gilt zusätzlich das „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“, das auch private Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt, insbesondere wenn diese Dienstleistungen und Produkte für Verbraucher anbieten.

Wer ist von der Pflicht zur Barrierefreiheit betroffen?

Aktuell betroffen sind:

  • Öffentliche Einrichtungen und Behörden
  • Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen öffentlich anbieten (insbesondere größere Unternehmen und E-Commerce-Plattformen)
  • Finanzdienstleister, Banken, Versicherungen
  • Online-Shops und Online-Dienstleister, die wesentliche Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen
  • Betreiber von Webseiten mit interaktiven Elementen wie Kontaktformularen, Terminbuchungen oder Online-Shops

Doch auch wenn Sie rechtlich (noch) nicht dazu verpflichtet sind, Barrierefreiheit umzusetzen, profitieren Sie davon: Ihre Webseite wird für deutlich mehr Nutzer zugänglich, verbessert Ihre Reputation und steigert Ihre Reichweite.

Was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?

Unternehmen sollten:

  • Ihre Webseite auf Barrierefreiheit prüfen lassen (z.B. auf Farbkontraste, Tastaturbedienbarkeit, Unterstützung von Screenreadern)
  • Technische und gestalterische Anpassungen vornehmen (z.B. Alternativtexte für Bilder, untertitelte Videos, klar strukturierte Inhalte)
  • Einfache Sprache anbieten, wenn möglich und sinnvoll
  • Sich an international anerkannte Standards wie die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) orientieren
  • Eine eigene „Erklärung zur Barrierefreiheit“ auf ihrer Webseite veröffentlichen, in der der aktuelle Stand und eventuelle Einschränkungen transparent dargelegt werden

Wer ist ausgenommen?

Kleine Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro), rein private und nicht-geschäftliche Webseiten sowie persönliche Blogs ohne wirtschaftlichen Bezug sind in der Regel aktuell noch von der Verpflichtung ausgenommen.

 


Unser Angebot für Sie

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erfüllung dieser Anforderungen und bieten Ihnen:

  • Prüfung und Scan Ihrer bestehenden Webseite hinsichtlich der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit.
  • Erstellung der gesetzlich erforderlichen Barrierefreiheits-Erklärung auf Ihrer Webseite.
  • Erstellung und Zusendung eines ausführlichen Prüfprotokolls für Ihre Dokumentation (mittels PageSpeed Insights).

Festpreis: 250,00 EUR netto (zzgl. gesetzlicher MwSt.)

Kleinere Anpassungen zur vollständigen Barrierefreiheit können wir ebenfalls direkt auf Wunsch vornehmen – sprechen Sie uns einfach darauf an!

Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für eventuelle spätere Abmahnungen oder Beanstandungen hinsichtlich der Barrierefreiheit übernehmen können. Wir setzen jedoch alles daran, Ihre Webseite bestmöglich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und Sie vor möglichen Problemen zu schützen.

Kontaktieren Sie uns gern für eine unverbindliche Beratung zum Thema Barrierefreiheit im Web. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Webseite für alle Menschen zugänglich wird.

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